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Liebe Kundinnen und Kunden,

leider müssen wir feststellen, dass nunmehr auch in Österreich versucht wird, über Abmahnungen von Websites Geld zu generieren. Mehrerer unserer Kunden haben bereits solche Schreiben erhalten.

 

Große Anzahl an Abmahnschreiben

Konkret schreibt ein Rechtsanwalt aus NÖ zahlreiche Websitebesitzer wegen der Verwendung von Google Schriften (Google Fonts) über das Webservice gstatic.com an und möchte einen Schaden für Klienten geltend machen, welche die Website besucht haben, weil durch den Datentransfer die IP-Adresse an Google weitergegeben würde. Er bietet einen Vergleich in der Höhe von € 190 an.

 

Dadurch entsteht aktuell leider ein konkreter Handlungsbedarf

Die Sache ist in Österreich zwar nicht ausjudiziert und wurde unseres Wissens bisher in Österreich auch so gehandhabt, dass bei einer erstmaligen Abmahnung wegen DSGVO-Verstößen kein Schaden geltend gemacht werden kann. Sehr wohl aber hat das Gericht in Deutschland / München aufgrund einer einwilligungslosen Übertragung einer IP-Adresse an Google zugunsten des Klägers entschieden.

Um das rechtliche Risiko in dieser Sache zu minimieren, empfehlen wir deshalb, Ihr Webprojekt hinsichtlich der Google Schriften schnellstmöglich zu adaptieren.

Technische Lösung für Ihre Website

Wir haben eine sichere Lösung für Ihr Webprojekt erstellt. Mit dieser technischen Umsetzung können wir Ihre Website hinsichtlich der Schriftverwendung absichern, indem die Schriften von der Website selbst und nicht von Google geladen werden.

Kontaktieren Sie uns  per Mail an support@iservice.at für weitere Informationen hierzu.

Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten?

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, beauftragen Sie uns umgehend mit der technischen Umsetzung und informieren Sie uns zur Abmahnung / Scan des gesamten Schreibens. Denn auch wenn Sie sich dafür entscheiden auf den Vergleich einzugehen, entbindet Sie dies nicht davon, das Problem zu beseitigen.

Wir werden Sie in diesem Fall vorreihen, um das Risiko von Kosten für Sie zu minimieren.
Denn Sie sollten innerhalb von 14 Tagen nach DSGVO auf das Schreiben reagieren. In der Folge beraten wir Sie in der weiteren Vorgangsweise, wenn Sie das wünschen. Dies gilt insbesondere für die Datenauskunft, die auch Teil des Schreibens ist.

Bitte gehen Sie noch nicht auf den Vergleich ein, sondern antworten Sie mit einem Mail und fordern Sie die gesetzlich konformen 14 Tage Frist ein, um auf das Schreiben adäquat reagieren zu können.
Wir werden in den nächsten Tagen versuchen, mit Juristen die Sache und das Risiko im Fall einer Klage einzuschätzen.

 

Wie ist die Vorgangsweise?

Wir adaptieren die Webprojekte in der Reihenfolge der Beauftragung und informieren Sie dann über die Fertigstellung.

Hinweis zur bisherigen Verwendung von Schriften

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die bisherige Einbindung von Schriften auf Ihrer Website technisch richtig und eine allgemein anerkannte, übliche Technik ist und keinen Mangel darstellt. Die Adaptierung wird nur durch die geänderte Rechtslage und entsprechende Entscheide und nicht zuletzt durch die Abmahnungen erforderlich.

Wir verurteilen die Vorgangsweise dieses Rechtanwaltes aber auch anderer Personen, die sich dieser Methoden bedienen. Die Abmahnwelle stellt für uns einen Missbrauch unseres Rechtssystems dar. Wir werden, wenn möglich, auch rechtlich dagegen vorgehen.

Aber unabhängig von unserem Standpunkt, sehen wir uns verpflichtet, schnell und zielgerichtet für Sie zu handeln und Sie so vor Unannehmlichkeiten und letztlich Kosten zu bewahren sowie das rechtliche Risiko für Sie zu minimieren.

Ihr iService Support Team